Einzelunternehmer

Datenschutz für Einzelunternehmen

Einzelunternehmer unterliegen den gleichen Bestimmungen des BDSG und der DSGVO, wie alle anderen Firmen und Unternehmen auch. Sämtliche Vorgaben, die zutreffend sind, müssen eingehalten werden.

Einzelunternehmer

Geht es um Ihre Firma? Dann helfe ich Ihnen gerne weiter!

Im Detail…

Gerade Ein-Mann-Firmen unterliegend oft dem Irrtum, dass das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutzgrundverordnung für Sie nicht zutreffend sind.

Ein Verstoß gegen das BDSG und / oder die DSGVO kann möglicherweise Strafen nach sich ziehen.

Gerne unterstütze und berate ich Sie, um Ihre Firma auf den aktuellen Stand im Datenschutz zu bringen und zu halten.

Wie kann ich Ihnen bei der Umsetzung helfen?

Mein Kontaktformular ist rund um die Uhr für Ihre Anfrage offen