Datenschutz in öffentlichen Institutionen
Auch für Behörden gelten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO. Sämtliche Vorgaben, die zutreffend sind, müssen eingehalten werden. Da macht auch die öffentliche Verwaltung keine Ausnahme.
Behörden
Sie vertreten eine Behörde? Dann helfe ich Ihnen gerne weiter!
Im Detail…
Kommunen, Behörden, öffentliche Institutionen haben bedingt der Vielzahl an Daten meistens sogar sehr hohe Anforderungen durch die Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz. Dem entgegen steht ein hoher Arbeits- und Leistungsdruck des Personals, was die korrekte Umsetzung schwierig macht.
Fehler hier können unter Umständen auch Strafen nach sich ziehen
Gerne unterstütze und berate ich Sie, um Ihre öffentliche Institution auf den aktuellen Stand zu bringen und zu halten.