Datenschutz in Einrichtungen
Schulen, Hort, Kindergärten und andere Einrichtungen unterliegen den gleichen Bestimmungen des BDSG und der DSGVO, wie alle anderen Institutionen auch. Hier sehe ich deutlichen Handlungsbedarf, da oftmals weder Geld noch Zeit vorhanden ist, sich ausgiebig mit Datenschutz zu beschäftigen. Sämtliche Vorgaben aus Bundesdatenschutzgesetz und Datenschutzgrundverordnung die zutreffend sind, müssen eingehalten werden.
Einrichtungen
Geht es um Ihren Einrichtung? Dann helfe ich Ihnen gerne weiter!
Im Detail…
Gerade in Einrichtungen wird oftmals aber aus Angst vor Folgen überreagiert. Das muss nicht sein. Mit dem richtigen Ansprechpartner an der Seite kann die Umsetzung der DSGVO und BDSG zügig und sicher erledigt werden.
Eine Nichtbefolgung des Datenschutzes kann möglicherweise Strafen nach sich ziehen!
Gerne unterstütze und berate ich Sie, um Ihre Einrichtung auf den aktuellen Stand des Datenschutzes zu bringen und zu halten.