Hinweisgeberschutzgesetz & EU-Whistleblower-Richtlinie

interne Meldestelle mit Hinweisgebersystem

Gemäß dem § 12 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sind Unternehmen, die über 250 Beschäftigte verfügen dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Alternativ gestattet jedoch der § 14 des HinSchG, dass ein externer „Dritter“ mit der Aufgabe einer internen Meldestelle beauftragt werden kann.

HinSchG

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Im Detail…

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Auch als neutrale Stelle mit Ombudsperson.

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Wie kann ich Ihnen weiterhelfen?

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